Steuerfreier Sachbezug


Was ist eigentlich ein Sachbezug?

 

Der Begriff als solches kommt aus dem Arbeits- & Steuerrecht. Der Arbeitgeber stellt mit einem Sachbezug dem Arbeitnehmer eine nicht direkt geldliche Leistung zur Verfügung, einen geldwerten Vorteil, der steuerlich gänzlich anders bewertet wird als eine reine Geld- und Lohnzahlung, wie z. B. das Gehalt.

Bei einem Sachbezug wird unterschieden zwischen pauschalversteuerten Sachbezügen oder steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen. So fällt z. B. ein Sachbezug bis zu einer Grenze von € 50,00 (inkl. MWST) pro Monat unter die steuer-und sozialversicherungsfreien Sachbezüge, im Gegensatz zu z.B. einem Dienstwagen. Der Sachbezug von €  50,00/Mon. inkl. MWST ist laut §8, Abs.2, Satz 11 EstG steuer- und sozialabgabenfrei und in Bezug auf Lohnnebenkosten gänzlich kostenneutral.

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